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Medienbericht Gossau24

Aktualisiert: 1. Feb.

29.09.2021




BEGRÜNDUNG DER VBK FÜR SANA FÜRSTENLAND-HILFE


Am Dienstagabend hat das Gossauer Stadtparlament eine Finanzhilfe von 800'000 Franken für die SanaFürstenland AG. Ein Hauptgrund für die deutliche Annahme war die ausgezeichnete Arbeit der Vorberatenden Kommission (VBK). Deren Erkenntnisse und Anträge präsentierte VBK-Präsident Gallus Hälg bei seinem Eintretensvotum, welches wir aufgrund der generellen Bedeutung für die SanaFürstenland AG im Wortlaut publizieren. Eintretensvotum der VBK SanaFürstenland AG; Beitrag aufgrund Covid-19 Pandemie


Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frauen Stadträtinnen und Herren Stadträte,

liebe Parlamentskolleginnen und -kollegen


An insgesamt vier Sitzungen haben wir uns eingehend mit dem Bericht und Antrag des Stadtrates und insbesondere mit der aktuellen Situation der SanaFürstenland AG auseinandergesetzt. Basierend auf den durch uns eingeforderten Unterlagen, wie detaillierte Jahresrechnungen, Budgets, Planzahlen, ergänzender Bericht der Revisionsstelle, Berichte von Fachpersonen usw. haben wir etliche Fragen zusammengestellt und diese anlässlich persönlicher Befragungen an direkt involvierte Personen gestellt und beantwortet erhalten.


Konkret wurden folgende Personen für eine Befragung eingeladen und angehört:

  • Frau Karin Schiess Vontobel, Geschäftsleiterin der SanaFürstenland AG

  • Frau Andrea Rusch, zuständig für das Ressort Finanzen bei der SanaFürstenland AG

  • Herr Marcel Schöni, seit Juli 2021 Mitglied des Verwaltungsrates

  • Herr Gianmarco Zanolari, Vertreter der Revisionsstelle

  • Herr Boris Tschirky, seit Februar 2017 Mitglied des Verwaltungsrates, Vizepräsident und Vertreter der übrigen Aktionärsgemeinden

  • Frau Daniela Sieber, Leiterin Abteilung Alter beim Amt für Soziales des Kantons St. Gallen


All diesen Personen danke ich für ihre Bereitschaft und die ausführlichen Antworten. Die VBK konnte sich mit diesen Befragungen und den erhaltenen Unterlagen ein umfassendes Bild der aktuellen Gegebenheiten machen und somit am Schluss ein gesichertes Urteil bilden.Erlauben Sie mir nun mit der Ausgangslage resp. aktuellen Situation zu starten.


1. Ausgangslage

Die SanaFürstenland AG wurde im 2013 von fünf Aktionärsgemeinden (Gossau, Gaiserwald, Andwil, Oberbüren und Niederbüren) als Aktiengesellschaft mit dem Zweck "Leistungen im Bereich Wohnen, Beratung, Pflege und Betreuung betagter und/oder pflegebedürftiger Menschen" gegründet. Ziel war und ist es immer noch die bestehenden Betriebe in einem Neubau am Standort Andreaszentrum zusammenzuführen und dort insgesamt rund 100 Pflegebetten anzubieten.Wie allen Anwesenden bekannt, steht beim Andreaszentrum noch kein Neubau, dies aus diversen, ebenfalls bekannten Gründen. Stand Heute kann kein definitiver Baubeginn und somit auch kein konkretes Datum für den Umzug von der Schwalbe an den neuen Standort kommuniziert werden. Infolgedessen hat der Verwaltungsrat im Sommer 2019 die Schliessung des Altersheims Espel und die Erstellung eines Provisoriums beim Betagtenzentrum Schwalbe beschlossen. Das Provisorium "SchwalbePlus" resp. der dafür notwendige Kredit wurde im Parlament an der Sitzung vom 5. November 2019 gutgeheissen und infolge eines erfolgreich lancierten Referendums am 8. März 2020 an der Urne durch die Gossauer und Arnegger Bürgerschaft genehmigt. Im November des letzten Jahres konnte das Provisorium bezogen werden und der Betrieb im Altersheim Espel wurde eingestellt.Aufgrund der Zusammenlegung der beiden Betriebe an einen Standort konnten die mit der Vorlage "SchwalbePlus" prognostizierten Einsparungen realisiert werden. Diese Kostenoptimierungen sind im Wesentlichen im Personellen und in den optimierten Abläufen erzielt worden. Die Optimierungen durften wir aus den uns vorgelegten Unterlagen entnehmen und wurden uns auch durch die Geschäftsführerin mündlich bestätigt.Vor einem Jahr wurde für 2021 mit einem ausgeglichenen Budget, insbesondere aufgrund der Schliessung des Altersheims Espel, gerechnet. Im Dezember 2020, und somit eigentlich sehr spät, trafen die tragischen Auswirkungen der Corona-Pandemie auch die SanaFürstenland AG. Nach zahlreichen corona-bedingten Todesfällen per Jahresende und im Januar 2021, sowie der fehlenden Neueintritte, sank die Auslastung der verfügbaren Pflegeplätze um rund einen Drittel. Diese Umstände führten dazu, dass erhebliche finanzielle Einbussen resultierten.Die Geschäftsleitung und der Verwaltungsrat haben umgehend das Budget 2021 revidiert und es wurde neu ein Defizit von rund CHF 1,6 Mio. für 2021 prognostiziert. Sie haben richtig gehört: wurde. Mittels ebenfalls rascheingeleiteter Massnahmen wie die Anmeldung von Kurzarbeit, Ausleihung von Personal an die Gossauer Spitex und ein anderes Pflegeheim und das Nichtbesetzen von freigewordenen Stellen konnten bereits beachtlichefinanzielle Optimierungen erzielt werden. Im Weiteren wurde mit der Katholischen Kirchgemeinde das Gespräch geführt und eine Stundung des Baurechtszinses für das Grundstück Andreaszentrum vereinbart. Alle dieseMassnahmen bewirken, dass die Geschäftsleitung aktuell ein Minus von rund CHF 700'000 für dieses Jahr erwartet.


2. Beurteilung

2.1. MassnahmenWie bereits in der Ausgangslage ausgeführt, hat die Geschäftsleitung und der Verwaltungsrat diverse Massnahmen zur Besserung der finanziellen Situation eingeleitet. Die dazu erhaltenen mündlichen Ausführungen zu unseren Fragen wurden im Zusammenhang mit der aktuellen Situation kompetent und nachvollziehbar dargelegt. Insbesondere der Geschäftsleitung, namentlich Frau Schiess Vontobel und der zuständigen Finanzperson, Frau Rusch, attestieren wir eine sehr kompetente Führung. Es ist doch beachtlich, wenn trotz einschneidender personeller Massnahmen wie das Zuwarten von Neubesetzungen vakanter Stellen, das Betriebsklima und der Teamgeist immer noch positiv ist.Die VBK erhofft sich aber auch, dass die Geschäftsleitung wie auch der Verwaltungsrat die Erkenntnisse aus den umgesetzten Massnahmen in den zukünftigen Betriebsmitteleinsatz einfliessen lässt. Gemeint ist damit, dass auch in der Zukunft weiterhin haushälterisch mit den Finanzen umgegangen und die Kostenstruktur in allen Bereichen konsequent im Auge behalten wird.


2.2. Härtefall infolge Covid-19 PandemieDas Corona und damit verbundene staatlich verordnete Massnahmen Unternehmen in der Schweiz finanziell teils massiv getroffen hat, ist allen bekannt. Einzelne Branchen standen und stehen auch heute noch am Rande des Ruins, d.h. vor dem Konkurs. Alters- und Pflegeheime wurden insbesondere in der 1. Welle der Pandemie mit den Vorschriften, welche uns allen bekannt sind (Abstandhalten, desinfizieren usw.), beachtlich tangiert.Die finanziellen Auswirkungen sind nun vor allem in der mangelnden Liquidität erkennbar, womit die Sana Fürstenland AG in eine Situation kommt, wo sie ihre laufenden Verpflichtungen nicht mehr fristgerechtbegleichen kann. Insbesondere die per Ende Jahr anstehenden Mehrausgaben wie der 13. Monatslohn bringt das Unternehmen in eine sehr unglückliche Lage.Wie uns von Seiten des Verwaltungsrates sowie auch vom Kanton St. Gallen bestätigt wurde, können Alters- und Pflegeheime keine Härtefall-Gelder wie andere Unternehmen beantragen.Vielleicht haben Sie sich gefragt, weshalb der nun angefragte Geldbetrag in Form eines A-fonds-perdu-Beitrages fliessen soll. Wäre es nicht auch möglich, ein zinsloses Darlehen, eventuell sogar mit einem Rangrücktritt, zu gewähren? Wir haben uns diese Frage ebenfalls gestellt und auch intensiv behandelt. Basierend auf der Aussage von Seiten der Revisionsstelle, welche uns sehr fachkompetent die Vor- und Nachteile eines Darlehens erläutert hat, kommen wir zum Schluss, den Betrag von CHF 800'000 a-fonds-perdu, d.h. ohne Rückzahlungsverpflichtung, zu sprechen. Die Gründe hierzu sind die folgende:1. Ein Darlehen kann in naher Zukunft nicht amortisiert werden.2. Ein Darlehen beeinträchtigt die Bonität für die anstehenden Kreditanfragen i.S. Baufinanzierung.3. Nur ein A-fonds-perdu-Beitrag trägt zu einer nachhaltigen Sanierung des Unternehmens bei.


2.3. KommunikationAus den Befragungen sowie auch aus den Unterlagen ist erkennbar, dass in der Vergangenheit die Kommunikation zwischen dem Verwaltungsrat und den Aktionärsgemeinden eher dürftig, oberflächlich und somitnicht optimal war. Wir durften aber auch feststellen, dass dieser Umstand erkannt wurde und der "neue" Verwaltungsrat der Kommunikation nun mehr Gewicht geben möchte. Vor allem auch die geplanten Optimierungen im Bereich des Reportings und Monitorings der operativen Geschäftsführung in den Verwaltungsrat erachten wir als zielführend.Der VBK ist es ein grosses Anliegen, dass die Kommunikation in Zukunft aus dem Kreis des Verwaltungsrates an die Aktionärsgemeinden und im Falle von Gossau, auch in die GPK und abschliessend ins Parlament, inregelmässigen Abständen in Form von Berichterstattungen aus der SanaFürstenland AG erfolgen. Wir beurteilen dies als zwingend notwendig, da unseres Erachtens nach gerade die mangelnde Kommunikation nach aussen zur aktuell eher kritischen Haltung der Bevölkerung gegenüber der SanaFürstenland AG beigetragen hat.Darauf basierend hat sich die VBK Gedanken gemacht, wie inskünftig Informationen in die vorhin genannten Kreise gelangen resp. von diesen eingefordert werden können – dazu später.


2.4. Vorhaben Neubau am Standort AndreaszentrumObwohl der geplante Neubau am Standort Andreaszentrum keinen direkten Zusammenhang mit dem Antrag des Stadtrates zur Sprechung eines A-fonds-perdu-Beitrages hat, nutzte die VBK diesen Moment auch für einenAusblick in die Zukunft der SanaFürstenland AG. Dass das Bauvorhaben einen wesentlichen Teil in der Zukunft und somit der Weiterführung der SanaFürstenland AG darstellt, sind sich sicherlich alle einig.Der VBK wurde in diesem Zusammenhang ein im Sommer 2020 in Auftrag gegebenes Gutachten von Herrn Martin Widmer von der Firma blumergaignat ag, ein ausführlicher Kommentar zur Wirtschaftlichkeit von Herrn Stefan Rüttimann der Firma Imooo AG sowie die schriftliche Beurteilung des Architekten, Herrn Bernhard Flühler, zum Studium ausgehändigt. Gerade das 75-seitige Gutachten von Herrn Widmer zeigt klar auf, dass durch das Umsetzen einiger weniger Optimierungen innerhalb des Bauwerks, d.h. im Pflegetrakt, ein gewinnbringenderBetrieb des Alters- und Pflegeheims am neuen Standort möglich ist. Ebenso hat er in seiner Gesamtbeurteilung weitere Standorte geprüft und für nicht optimal qualifiziert. Er kommt klar zur Überzeugung, dass das lancierte Bauvorhaben weiterverfolgt werden soll. Auch Herr Flühler beurteilt die vorgeschlagenen Optimierungen, welche die Wirtschaftlichkeit nachhaltig und langfristig erhöhen, als nachvollzieh- und umsetzbar. Er erwähnt auch, dass substanzielle Einsparungen beim Projekt angedacht sind und diese in den nächsten Planungsschritten einfliessen werden. Es wird erwartet, dass damit die Baukosten betragsmässig in Millionenhöhe reduziert werden können.Wir von der VBK erwarten nun von den Aktionärsgemeinden (soweit sie Einfluss nehmen können) und vom Verwaltungsrat, dass die von den Herren Widmer und Rüttimann vorgeschlagenen Optimierungen in den geplanten Neubau aufgenommen und umgesetzt werden. Es geht hier schlicht "nur" um den Bau eines Altesund Pflegeheimes, welches für eine heute zeitgemässe Ausführung von Pflege- und Altersbetreuungsdienstleistungen zu erstellen ist. Die VBK erachtet somit die baulichen Anpassungen als zwingend, da eine nicht gewinnerzielende "Nice to have"-Lösung von Seiten der Bürgerschaft nicht toleriert werden wird. Im Weiteren hat die VBK die Erwartungshaltung, dass in den weiteren Schritten im Planungs- und Bewilligungsverfahren auch von Seiten der Verwaltung fehlerfreie Arbeit erfolgt. Gerade die Zurückweisung des Gesuchs durch den Kantons aus formellen Gründen hat ebenfalls massgeblich zur Kritik aus der Bevölkerung gegenüber der Sana Fürstenland AG und dem damit verbundenen Neubaus beigetragen. Wir erhoffen uns schwer, dass auch die Stadt Gossau daraus Lehren gezogen hat. 


3. Anträge an das Parlament

Antrag 1Die VBK unterstützt den Antrag des Stadtrates einstimmig und beantragt somit ebenfalls die von der SanaFürstenland AG angefragten CHF 800'000 zu sprechen. Neben den bereits aufgeführten Gründen stützt sich die VBK hier auch massgeblich auf die Aussagen von Seiten Geschäftsleitung und Verwaltungsrat, dass die SanaFürstenland AG mit diesem Betrag die Corona-Krise übersteht und mit den initialisierten Kostenoptimierungsmassnahmen keine weiteren Beiträge für den operativen Betrieb des Unternehmens mehr benötigen wird. An diesen Äusserungen werden wir die Geschäftsleitung und den Verwaltungsrat messen und erwarten dahingehend den entsprechenden Einsatz dieser Gremien.


Antrag 2 und 3Wir von der VBK stellen Ihnen heute zwei weitere Anträge zur Abstimmung. Dies sind:Antrag 2Der Stadtrat wird beauftragt, im Rahmen eines zweckmässigen Beteiligungsmonitorings bei der Sana Fürstenland AG sicherzustellen, dass er semesterweise transparent über den Stand der Finanzen sowie über die mittelfristige Finanz- und Liquiditätsplanung informiert wird. Die Kenntnisnahmen der Monitoringberichte gelten als Geschäfte des  Stadtrates und können durch die parlamentarische Geschäftsprüfungskommission eingesehen werden.Antrag 3Das Parlament ist vom Stadtrat einmal jährlich und ergänzend zum Geschäftsbericht in einem zusammenfassenden Bericht zur Lage der SanaFürstenland AG zu informieren.


Basierend auf meinen Äusserungen zum Thema "Kommunikation" hat die VBK diese beiden Anträge ausgearbeitet. Wir erhoffen uns damit eine Verbesserung der Zusammenarbeit aller involvierten Stufen und einegewisse Transparenz i.S. Mittelverwendung. Gerade wir Parlamentarier als Vertreter der Gossauer und Arnegger Stimmbürgerschaft müssen und dürfen mehr erfahren, wo und wie die gesprochenen Mittel eingesetzt werden. Die im Zeitungsartikel vom letzten Freitag im St. Galler Tagblatt abgedruckte Aussage von unserer Stadträtin Helen Alder Frey ist erfreulich, hat sie doch gesagt, dass der Verwaltungsrat der Sana Fürstenland AG die Forderungen der VBK nachvollziehen kann und sie zur Kooperation bereit seien. Ich und die übrigen Mitglieder der VBK hoffen nun fest, dass dies nicht nur ein Lippenbekenntnis bleibt, sondern auch Taten, in unserem Fallalso regelmässige Informationen, folgen. Aus unserer Sicht ist es auch selbstverständlich, dass die von uns geforderte Informationstätigkeit von Seiten Verwaltungsrat jeweils auch an die Exekutivgremien der übrigen Aktionärsgemeinden erfolgen wird.An dieser Stelle bedanke ich mich als Präsident dieser VBK bei meinen sechs Kommissionsmitgliedern recht herzlich für die konstruktive, zielführende und zukunftsorientierte Mitarbeit. Einen besonderen Dank geht an Patrik Strässle von der Stadtkanzlei für seine, nicht immer einfache Arbeit als Protokollführer, die Organisation der Befragungen und das Beschaffen der gewünschten Unterlagen.


Liebe Parlamentskolleginnen und -kollegen, die VBK ist der Überzeugung, dass wir mit den uns zur Verfügung gestandenen Mitteln (gemeint sind das Einfordern und das Studium von diversen Unterlagen und die Befragungen von Personen) den bestmöglichen Überblick zur Beurteilung des Berichtes und Antrages des Stadtrates verschaffen konnten. Darauf stützend hat sich die VBK einstimmig für Antrag 1 und die eigenen Anträge 2 und 3 ausgesprochen. Wir erhoffen uns, dass Sie unserer Arbeit vertrauen und den vorliegenden Anträgen zustimmen können. Vielen Dank.


Gossau, 28. September 2021Die Vorberatende Kommission:Gallus Hälg, PräsidentAndreas OberholzerBirgit Frei-UrschelerElmar HardeggerKathrin MoserStefan HarderMonika Gähwiler-Brändle


gossau24.ch / VBK Sana Fürstenland

 

Quelle: Gossau24



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